Stellungnahme zum Bebauungsplan „Nachnutzung Karstadt- und Eulenhofareal“

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 503 „Nachnutzung Karstadt- und Eulenhofareal“ lief vom 29. Juni bis zum 19. Juli 2026, gerade drei Wochen für ein 1,6 Hektar großes Plangebiet mit zwei Neubauten, deren Nutzung teilweise erst wenige Tage vor Fristbeginn öffentlich bekannt wurde. Grundlage für die folgende Stellungnahme waren der interne Scoping-Termin am 29.06.2026, an dem die Stadtteilkonferenz Mitte als Vertreterin teilnahm, sowie die anschließende öffentliche Veranstaltung am selben Abend. Die Stadtteilkonferenz Mitte hat innerhalb der knappen Frist die folgende Stellungnahme erarbeitet und beim Stadtplanungsamt eingereicht.

Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 503 „Nachnutzung Karstadt- und Eulenhofareal“

im Namen der Stadtteilkonferenz Mitte

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 503 „Nachnutzung Karstadt- und Eulenhofareal“ nehmen wir wie folgt Stellung:

1. Unvollständige Angaben zur Nutzung des Eulenhofgeländes

Die ausgelegte Kurzbegründung benennt für den Neubau auf dem Eulenhofgelände lediglich einen Vollsortimenter im Erdgeschoss. Zur Nutzung der übrigen sechs Geschosse trifft das Dokument keine Aussage, obwohl auf der Informationsveranstaltung am 29.06.2026 ein Hotelbetrieb mit über 200 Betten öffentlich angekündigt wurde. Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB setzt voraus, daß die wesentliche Nutzungsabsicht bereits in der Auslegung erkennbar ist. Wir bitten um Nachreichung der vollständigen Nutzungsangabe und um Verlängerung der Stellungnahmefrist, sobald diese vorliegt.

2. Verkehrserschließung des Eulenhof- und Karstadtareals

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt nach der Kurzbegründung über die Columbusstraße sowie die wiederhergestellte Straße Am Alten Hafen, letztere ausdrücklich nur für Fußgänger, Radfahrer, Rettungsfahrzeuge und Anlieferung. Für den Hotelbetrieb auf dem Eulenhofgelände folgt daraus, daß eine Erschließung mit Kraftfahrzeugen ausschließlich über die Columbusstraße in Betracht kommt. Wir fordern, eine hierfür notwendige Abbiegespur auf dem Baugrundstück selbst vorzusehen, nicht durch eine Verbreiterung oder zusätzliche Fahrspur der Columbusstraße, die dem parallel verfolgten Ziel einer Spurreduzierung entgegenstünde. Die Straße Am Alten Hafen ist im Bebauungsplan verbindlich als gemischte Verkehrszone mit Vorrang für Fuß- und Radverkehr festzusetzen, ohne Ausnahme für hotelbedingten Individualverkehr.

3. Fußgängerquerung Columbusstraße

Die vorgesehene Anbindung an das Columbus Center und die Havenwelten erfordert eine Querung der vierspurigen Columbusstraße. Die bestehende Ampelanlage in unmittelbarer Nähe weist Grünphasen auf, die für Fußgänger, insbesondere für Familien, ältere Menschen und Schulklassen, nicht ausreichend bemessen sind. Wir fordern eine verkehrsplanerische Neubewertung der Querungssituation vor Satzungsbeschluß, mit dem Ziel einer sicheren, nicht nur formal vorhandenen Querung.

4. Konterkarierung der Sichtachse durch die Gebäudehöhe auf dem Eulenhofgelände

Die Kurzbegründung benennt die Wiederherstellung verbauter Sichtachsen und die Schaffung einer Freiraumachse zwischen Havenwelten und Innenstadt als zentrales Planungsziel. Der gleichzeitig vorgesehene siebengeschossige Neubau auf dem Eulenhofgelände steht diesem Ziel entgegen. Zwischen dem Eulenhof-Neubau und dem NOVO-Gebäude verbleibt keine offene Sichtachse, sondern ein schmaler, beidseitig hoch bebauter Korridor. Wir bitten um eine Überarbeitung der Kubatur, die eine tatsächlich wirksame Sichtbeziehung sicherstellt, oder um eine plausible Begründung, warum die Zielsetzung der Planung mit der geplanten Geschossigkeit vereinbar sein soll.

5. Touristische Nutzungshäufung im Nahbereich

Im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes entstehen oder bestehen bereits mehrere touristisch ausgerichtete Nutzungen: die Jugendherberge im NOVO, Ferienwohnungen am Koggenbräu, das Atlantic Hotel, und nun zusätzlich der Hotelbetrieb auf dem Eulenhofgelände. Eine derartige Häufung gleichartiger, überwiegend abends und am Wochenende wenig belebter Nutzungen widerspricht dem in der Kurzbegründung selbst formulierten Ziel einer „attraktiven Nutzungsmischung“. Wir fordern, im weiteren Verfahren eine Nutzungsmischung sicherzustellen, die auch dauerhaft von der örtlichen Bevölkerung genutzte Angebote umfaßt, nicht ausschließlich touristische und gastgewerbliche Nutzungen.

6. Offenheit für alternative Nutzungskonzepte auf dem Karstadtareal

Der Bebauungsplan sollte die Nutzung des Karstadtareals nicht ausschließlich auf Stadtbibliothek und Jugendherberge festlegen, sondern im Rahmen der Festsetzung als Kerngebiet (MK) nach § 7 BauNVO hinreichend Spielraum für andere, noch nicht abschließend geklärte Nutzungskonzepte offenhalten, insbesondere vor dem Hintergrund der noch nicht abgeschlossenen Zielpreisermittlung des NOVO-Projekts.

7. Klimaneutrale Bauweise und Zertifizierung

Angesichts der exponierten Lage in unmittelbarer Sichtweite des Klimahauses fordern wir, für beide Neubauten eine DGNB-Zertifizierung, mindestens in Gold, als verbindliche Festsetzung vorzuschreiben, nicht lediglich als Absichtserklärung. Das Klimahaus als etabliertes Bremerhavener Wahrzeichen der Klimathematik setzt hier einen städtebaulichen Maßstab, dem sich die unmittelbar benachbarte Neubebauung stellen muß.

8. Versiegelung, Begrünung, Windschutz

Wir fordern eine verbindliche Festsetzung zur Fassadenbegrünung an beiden Neubauten, keine bloße Empfehlung. Zur Vermeidung von Windfallen im Bereich der neu geschaffenen Freiraumachse, die bei der vorgesehenen Gebäudehöhe und -stellung zu erwarten sind, fordern wir eine dichte, durchgängige Baumpflanzung entlang der Achse, über die in der Kurzbegründung genannte Ersatzpflanzung für entfallende Einzelbäume hinaus.


9. Zeitlicher Ablauf zwischen IPA-Verfahren und Bauleitplanverfahren

Wir weisen darauf hin, daß der IPA-Vertrag zwischen STÄGRUND und den Allianzpartnern bereits am 22.01.2026 unterzeichnet wurde, während der Aufstellungsbeschluß zum vorliegenden Bebauungsplan erst am 12.03.2026 erfolgte. Der im IPA-Verfahren gewählte Siegerentwurf wurde am 29.05.2026 mit einem Grundriß im Maßstab 1:200 und vollständigem Raumprogramm öffentlich vorgestellt, zu einem Zeitpunkt, an dem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan noch nicht begonnen hatte. Wir bitten die Verwaltung um eine Darlegung, wie unter diesen zeitlichen Umständen die nach § 1 Abs. 7 BauGB erforderliche Abwägungsoffenheit sichergestellt wurde beziehungsweise wird.

Mit freundlichen Grüßen

für die Stadtteilkonferenz Mitte

Peter Frei

Ralf Ekrowski