Die Stadtteilkonferenz Mitte wurde im Oktober 2021 gegründet. Sie besteht zurzeit aus:
Arbeitsgemeinschaften
– Arbeit und Soziales ( Ansprechperson: Renate Prasse)
– Innenstadt und Verkehr ( Ansprechperson: Eberhard Pfleiderer)
Steuerungsgruppe:
Christina Wolter
Renate Prasse
Eberhard Pfleiderer
Peter Frei
Ralf Ekrowski
Zur Geschichte der Stadtteilkonferenzen:
Eine Übersicht über die Stadtteilkonferenzen auf der Seite der Stadt Bremerhaven
Den Stadtteilkonferenzen liegt ein Magistratsbeschluss aus dem Jahre 1992 zu Grunde, der auch heute noch immer interessant ist:
Der Text der Magistratsvorlage ist unter wiedergegeben.
Die Stadtteilkonferenzen sind demnach aus eigenständigen Bürgerinitiativen entstanden, und solle auch in dieser Form, unabhängig von der Stadt weiterhin agieren.
Die Stadtteilkonferenz Mitte besteht aus den Arbeitsgemeinschaften, und der Steuerungsgruppe.
Die Arbeitsgemeinschaften agieren vollkommen unabhängig und selbstständig und treten auch so nach außen auf.
Nur so kann sichergestellt werden, dass nur diejenigen nach außen auftreten, die sich auch tatsächlich mit den Themen beschäftigt haben und sachkundig die Haltung der Arbeitsgemeinschaft vertreten können.
Zurzeit bestehen zwei Arbeitsgemeinschaften, es können sich aber jederzeit, nach Abstimmung mit der Stadtteilkonferenz neue Gruppen bilden.
Die Steuerungsgruppe bildet die Verwaltungseinheit, und soll den Arbeitsgemeinschaften den Rücken freihalten, sich um Räume, Termin etc. kümmern. Die Steuerungsgruppe vertritt die Stadtteilkonferenz, soweit notwendig, rechtlich nach außen. Sie soll die Arbeitsgemeinschaften in ihrer Selbstständigkeit nicht einschränken oder beeinflussen.
Diese Arbeitsteilung soll sicherstellen, dass der Charakter als Bürgerinitiative erhalten bleibt, und viel Kompetenz gebündelt werden kann. Auch soll so sichergestellt werden, dass es nicht zu Top Down Hierarchien kommen kann. Die Arbeitsgemeinschaften sind somit Kopf und Herz der Stadtteilkonferenz.
Soweit es zu verschiedenen Ansichten der Arbeitsgemeinschaften kommt, sollen alle Ansichten und Meinungen entsprechend dargestellt werden, denn die Stadtteilkonferenz soll die gesamte Meinungsbreite der Menschen in Mitte darstellen.
Zitat aus der Magistratsvorlagen vom 8.12.1992 die zur Gründung der Stadtteilkonferenzen führte:
Es gibt zurzeit in den Stadtteilen Grünhöfe und Leherheide Stadtteilkonferenzen, die in unorganisierten Rechtsformen tätig werden und damit den Charakter von Bürgerinitiativen haben.
Diese Stadtteilkonferenzen bieten den Bewohnern, Gruppen und Interessenvertretungen, Vereinen, Verbänden, Kirchen usw. Möglichkeiten sich gesellschaftspolitische in ihren Stadtteilen zu engagieren, Probleme zu erörtern, Anregungen zu formulieren und vielfältige andere stadtteilbezogene Aktivitäten zu organisieren. : Stadtteilkonferenzen sind nicht verordnet, sondern basis-, von unten organisiert, ohne sich den Status eines Vereins verleihen zu lassen. Soweit feststellbar gibt es keinen Vorstand, keine Satzung, wohl aber einen oder mehrere Sprecher bzw. Sprechvorstände. Die vorhandenen Stadtteilkonferenzen möchten stärker bei kommunalpolitischen Entscheidungen, die ihre Stadtteilei betreffen, einbezogen werden. Es wird erwartet, daß sich die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat ihnen gegenüber mehr öffnet, daß zwischen Stadtteilkonferenzen sowie Politik und Verwaltung ein offener Dialog in unterschiedlichsten Fragestellungen entstehen kann.
B Lösung .
Der Magistrat begrüßt, dass sich in den Stadtteilen Grünhöfe und Leherheide auf freiwilliger Basis Stadtteilkonferenzen organisiert haben und erklärt, da er derartige Einrichtungen auch den, anderen Stadtteilen förderlich und aufgeschlossen gegenübersteht.
Er sieht diese Einrichtungen als Plattform zum Dialog, wie sie in anderen Gemeinden in organisierter Form von Einwohnerversammlungen ihren Ausdruck finden. Der Magistrat erwartet von den Stadtteilkonferenzen, dass sie ihm gegenüber ihre Sprecher als Ansprechpartner benennen.
Der, Magistrat erklärt seine Bereitschaft, Stadtteilkonferenzen dadurch mehr in die kommunalpolitischen. Entscheidungen einzubeziehen, indem er seine stadtteilbezogenen relevanten Entscheidungen vor Beschlussfassung in den zuständigen Gremien in geeigneter Weise den Stadtteilkonferenzen vorstellt.
Anregungen und Bedenken, die sich dann aus der Diskussion’ ergeben, sollen, so weit es für vertretbar gehalten wird, bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Der Magistrat räumt den Stadtteilkonferenzen darüber hinaus die Möglichkeit ein, Beschlüsse und Anregungen sowie Bedenken den jeweiligen Dezernenten in ihrer Eigenschaft als Ausschussvorsitzende schriftlich vorzubringen. Die Dezernenten sind dann verpflichtet, den Sachverhalt in den zuständigen Ausschüssen vorzutragen und den Sprechern in den Ausschüssen auf Wunsch als Sachverständige Gelegenheit zu geben, ihre Vorstellungen zu erläutern.
Die Koordinierung für alle Angelegenheiten der Stadtteilkonferenzen wird dem Dezernat I zugeordnet. Der Magistrat empfiehlt dem Finanzausschuss, den Stadtteilkonferenzen zur Finanzierung des Geschäftsbedarfes im Jahre 1993 einen Betrag von 6 000 DM bereitzustellen.