Geschäftsordnung der Stadtteilkonferenz Mitte (STK Mitte)
§ 1 Grundsätze und Ziele
1. Die STK Mitte ist ein basisdemokratischer, überparteilicher Zusammenschluss von in
Bremerhaven-Mitte lebenden oder arbeitenden Menschen. Sie versteht sich als Forum für die
Interessen aller Bürger:innen des Stadtteils und moderiert in partnerschaftlicher u nd
gleichrangiger Zusammenarbeit aller Beteiligten die Entwicklung des Stadtteils.
2. Die STK Mitte lässt alle Bevölkerungsgruppen zu Wort kommen und fördert den Dialog
zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerschaft in Mitte. Sie benennt Probleme und Poten ziale
des Stadtteils und sorgt dafür, dass Bürger:innen sich für Mitte -Süd und Mitte-Nord engagieren
und organisieren.
§ 2 Beschlüsse und Sitzungen
1. Bürger:innen ab 16 Jahren, die in Bremerhaven Mitte leben oder arbeiten können sich auf
einer Sitzung der STK Mitte in die Anwesenheitsliste eintragen, und werden damit
stimmberechtigte Mitglieder. Wer nicht in Mitte lebt oder arbeitet und dennoch teilnehmen will,
kann als Gast teilnehmen, hat aber kein Stimmrecht.
2. Minderjährige Bürger:innen können durch Eintrag in die Mitgliederliste Mitglied in der
Jugendgruppe der STK Mitte werden.
3. Eine Sitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 stimmberechtigte Bürger:innen anwesend
sind.
4. Termin und Ort einer Sitzung sind 2 Wochen vorher zu veröffentlichen .
5. Auf der Sitzung wird ein:e Sprecher:in und ein:e Protokollführer:in gewählt. Die Sprecher:in moderiert
die Sitzung und übt das Hausrecht aus. Das Protokoll wird an den Magistrat geschickt.
6. Die STK Mitte wählt auf einer beschlussfähigen Sitzung eine Steuerungsgruppe von 3 bis 5
Personen für die Dauer von 2 Jahren. Mandatsträger:innen der Organe der Stadt Bremerhaven
dürfen nicht in die Steuerungsgruppe gewählt werden.
7. Die Steuerungsgruppe vertritt die STK Mitte nach außen. Sie koordiniert die Arbeit der
STK Mitte. Ihre und die Entscheidungen und Anregungen der AG’s werden auf den Sitzungen
vorgestellt.
8. Die Beschlüsse der Sitzungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder getroffen. Das Votum einer AG wird protokolliert.
9. Die Geschäftsordnung kann nur durch einen Beschluss von 2/3 der stimmberechtigten
Anwesenden einer Sitzung geändert werden.
§ 3 Arbeitsgruppen
1. Die STK Mitte bildet Arbeitsgruppen (AG’s) von mindestens 3 Mitgliedern.
2. Die AG’s arbeiten selbstständig und treffen ihre Beschlüsse nach den Regeln dieser
Geschäftsordnungen. Sie wählen eine:n Sprecher:in, die/der sie auf den Sitzungen vertritt.
Die AG’s
werden in einer aktualisierten Anlage 1 zu dieser Geschäftsordnung aufgelistet.
3. Die Jugendgruppe der STK ist eine ständige AG unabhängig von ihrer Mitgliederzahl.
namentlich die Steuerungsgruppe / Bremerhaven, im Oktober 2021
Stadtteilkonferenz Mitte (STK Mitte) 1