Loading...

Gründung der Stadtteilkonferenzen 1992

Text des Magistratsvorlage Gründung Stadtteilkonferenzen

Magistrat Bremerhaven, 8/ Dezember 1992
Vorlage für den Magistrat

Stadtteilkonferenzen
A Problem 
Auf Antrag der Fraktionen der SPD und Die Grünen beschloss die Stadtverordnetenversammlung in ihrer 3. öffentlichen Sitzung am .. Januar 1992 aufgrund des Antrages Nr. 18 u. a.:

„Die Stadtverordnetenversammlung hält es zur stärkeren Unterrichtung und Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen: an komunalpolitischen Entscheidungen für erforderlich, bestehende Stadtteilkonferenzen weiterzuentwickeln und neue zu initiieren.
Der Magistrat wird aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln.“

Es gibt zur Zeit in den Stadtteilen Grünhöfe und Leherheide Stadtteilkonferenzen, die in unorganisierten Rechtsformen tätig werden und damit den Charakter von Bürgerinitiativen haben.
Diese Stadtteilkonferenzen bieten den Bewohnern, Gruppen und Interessenvertretungen, Vereinen, Verbänden,Kirchen usw. Möglichkeiten sich gesellschaftspolitische in ihren Stadtteilen zu engagieren, Probleme zu erörtern, Anregungen zu formulieren und vielfältige andere staditellbezogene Aktivtiten zu organisieren. :

Stadtteilkonferenzen sind nicht verordnet, sondern ein basis~von unten organisiert, oohne sich den Status eines Vereins verleihen zu lassen. Soweit feststellbar gibt es keinen Vorstand, keine Satzung, wohl aber einen oder mehrere Sprecher bzw. Sprechvorstände. Die vorhandenen Stadtteilkonfercnzen möchten stärker bei kommunalpolitischen Entscheidungen, die ihre Stadtteilei betreffen, einbezogen werden. Es wird erwartet; daB sich die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat ihnen gegenüber mehr öffnen,daß zwischen Stadtteilkonferenzen sowie Politik und Verwaltung ein offner Dialog in unterschiedlichsten Fragestellungen entstehen kann.

B Lösung .

Der Magistrat begrüßt, da& sich in den Stadtteilen Grünhöfe und Leherheide auf freiwiliiger Basis Stadtteilkonferenzen organsiert haben und erklart, da er derartige Einrichtungen auch den, anderen Stadtteilen förderlich und aufgeschlossen gegenübersteht steht. Er sieht diese Einrichtungen als Plattform zum Dialog wie sie in anderen Gemeinden in organisierter Form von Einwohnerversammlungen ihren Ausdruck finden. Der Magistrat erwartet von den Stadtteilkonferenzen, daß sie ihm gegenüber ihre Sprecher als Ansprechpartner benennen.

Der, Magistrat erklärt seine Bereitschaft, Stadtteilkonferenzen dadurch mehr in die kommunalpolitischen. Entscheidungen einzubeziehen, indem er seine stadtteilbezogenen relevanten Entscheidungen vor Beschlussfassung in den zuständigen Gremien in geeigneter Weise den Stadtteilkonferenzen vorstellt. Anregungen und Bedenken, die sich dann aus der Diskussion’ ergeben, sollen soweit es für vertretbar gehalten wird bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

Der Magistrat raumt den Stadtteilkonferenzen darüber hinaus die Möglichkeit ein, Beschlüsse und Anregungen sowie Bedenken den jeweiligen Dezernenten in ihrer Eigenschaft als AusschuBvorsitzende schriftlich vorzubringen. Die Dezernenten sind dann verpflichtet den Sachverhalt in den zustandigen Ausschüssen vorzutragen und den Sprechern in den Ausschüssen auf Wunsch als Sachverständige Gelegenheit zu geben, ihre Vorstellungen zu erlautern.
Die Koordinierung für alle Angelegenheiten der Staadtteilkonferenzenferenzen, wird dem Dezernat I zugeordnet. 

Der Magistrat empfiehlt dem Finanzausschuß den Stadtteilkonferenzen zur Finanzierung des Geschäftsbedarfes im Jahre 1993 einen Betrag von 6 000 ‘DM bereitzustellen. :

c Alternative :keine

2) Finanzielle Auswirkungen
Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 6 000 DM für das Jahr 1993.

…..

Der Magistrat beschließt&t auf der Grundlage des Lösungsvorschlages zu B. : ,

gezeichnet: willms

Sozialdemokratische Partei Deutschlands UNTERBEZIRK BREMERHAVEN 26. Febr. 1993

PRESSEERKLARUNG

Die Stadtverordnetenversammlung hat sich im Januar 1991 fur die Starkung der Stadtteilkonferenzen ausgesprochen. Es gibt inzwischen in Bremerhaven drei Stadtteilkonferenzen:
Grunhofe, Wulsdorf und Leherheide, die sich fiir die Belange der Ortsteile einsetzen.

Der SPD-Unterbezirksvorstand hat in mehreren Gesprächen mit den Stadtteilkonferenzen diskutiert, wie die Rechte und Einflussmöglichkeiten dieser Bewohnerversammlungen gestärkt werden können. Auf Grundlage dieser Gespräche hat der Unterbezirksvorsitzende Siegfried Breuer dem Oberbürgermeister Vorschlage zur Stärkung der Stadtteilkonferenzen unterbreitet.

1. Der Magistrat sollte die Stadtteilkonferenzen in kommunalpolitische Entscheidungen einbeziehen, indem er stadtteilbezogene relevante Entscheidungen vor Beschlusslage in der Stadtteilkonferenz vorstellt.

2. Die Stadtteilkonferenz sollte die Möglichkeit erhalten, sich mit Äußerungen und Anliegen direkt an den Fachdezernenten wenden zu können.

3. Angelegenheiten der Stadtteilkonferenz sollten in den zuständigen Ausschüssen vorgetragen werden. Wenn es gewünscht wird erhalten Vertreter der Stadtteilkonferenz Gelegenheit, sich als Sachverständige zu äußern.
4. Zur Abdeckung des Geschäftsbedarfs und für Öffentlichkeitsarbeit sollte den Stadtteilkonferenzen ein angemessener Betrag zur Verfügung gestellt werden.

Der SPD-Vorstand konnte erfreut feststellen, da8& die Anregungen von den Magistratsmitgliedern der SPD positiv aufgenommen wurden und in Kürze mit einer Entscheidung zu rechnen ist. „Das wird die Mitwirkungsmöglichkeiten von Burgern in ihren Stadtteilen verbessern“, so der SPD-Vorsitzende Siegfried Breuer. „Wir hoffen, dass dieses Angebot rege genutzt wird.“

SPD-Unterbezirk Bremerhaven

——————————————————————————-� 

Michael Frost _ .

Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Mai 1994

VORSCHLAGE ZUR AUFWERTUNG VON STADTTEILKONFERENZEN

Es ist politischer Wille dér Stadtverordnetenversammlung gewesen, daß Stadtteilkonferenzen eingerichtet werden. In ihnen sollen für die Wohnbevölkerung wichtige Belange behandelt werden. In den Stadtteilen sollen basisdemokratisch organisierte Strukturen entstehen. Den Bewohnerinnen soll ein Mitspracherecht bei der Gestaltung ihres Stadt- oder Ortsteiles gegeben werden. Was in der Theorie – mindestens bei den ehemaligen Kooperationspartner – allgemeiner Konsens war, erweist sich in der Praxis als schwierig. Bislang ist kein Weg beschritten worden, der den Stadtteilkonferenzen eine notwendige Institutionalisierung als Teil der politischen Willensbildung gebracht hatte. Immer wieder wurden in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung Beschlüsse gefaßt, mit denen die betroffenen Stadtteilkonferenzen nicht befaßt wurden. Aufgrund der schwierigen politischen Konstellation in der Stadtverordnetenversammlung ist nicht wahrscheinlich, daB in nächster Zeit eine Änderung der Stadtverfassung erreicht werden kann, welche die gesetzliche Einbindung der Stadtteilkonferenzen zum Ziel hatte. Zunächst sollten deshalb Wege gesucht werden, die eine Beteiligung der Konferenzen „innerhalb“ der bestehenden Gesetze ermöglicht und durch “einfache“ Anweisungen an den Magistrat und die Verwaltung erreicht werden können. Folgende Vorschläge könnten den Missstand beseitigen:
Insgesamt soll gelten, daß die Stadtteilkonferenzen bei anstehenden Entscheidungen über „wichtige Belange“ für die jeweilige Bevölkerung in den Stadtteilen in die Entscheidungsprozesse der Stadtverordnetenversammlung eingebunden werden. Dabei muß möglichst vermieden werden, Entscheidungsprozesse durch langwierige Abstimmungsverfahren zu verzögern und zu verbürokratisieren“  Flexibilität ist sowohl aufseiten des Magistrats, der Verwaltung und der
Stadtverordneten wie auch aufseiten der Stadtteilkonferenzen notwendig.
Bei länger planbaren Vorhaben in einzelnen Stadtteilen, etwa in der Verkehrs- und
Stadtentwicklungspolitik, bei Vorhaben der Sozialpolitik (Frauen, Jugend, Kinder, Alte Menschen)usw. solien diese vom Magistrat in den Stadtteilkonferenzen vorgestellt und diskutiert werden. Der Magistrat wird aufgefordert, das Votum der Stadtteilkonferenz zu dem Vorhaben vor Beschlussfassung durch den zuständigen STVV-Ausschu8 einzuholen und dem Ausschuß bekanntzumachen.
Schriftliche Stellungnahmen der Stadtteilkonferenzen zu einzelnen Vorhaben sollten an den Magistrat gerichtet werden und von diesem dem zuständigen Ausschuss zugänglich gemacht werden. Bei Vorhaben, die keinen längeren Planungsvorlauf haben, sondern kurzfristiger Entscheidungen bedürfen, sollen Vertreterinnen der Stadtteilkonferenzen als sachverständige Gäste zu der jeweiligen Ausschusssitzung geladen werden ( § 34.Abs. 4 der Stadtverfassung; § 40 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung), um dort die Meinung der Konferenz bekannt geben zu können – notfalls auch ohne vorheriges Votum der Stadtteilkonferenz (sondern in ihrer Kompetenz als Sprecherinnen), damit Verzögerungen bei Beschlussfassung und Umsetzung vermieden werden können.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner